
b) volle Ganztagsbetreuung mit Mittagessen
c) volle Ganztagsbetreuung an bis zu 8 Tagen im Monat mit Mittagessen. Resttage Teilzeitbetreuung
d) volle Ganztagsbetreuung an 9 bis 12 Tagen im Monat mit Mittagessen. Resttage Teilzeitbetreuung
e) Verlängerte Vormittagsbetreuung von 7:00 - 14:00 Uhr (ab September 2018)
In der Krippengruppe gelten nur die Betreuungsformen a) und b)
Für die Betreuungsformen b) - e) ist jährlich ein Nachweis über Berufstätigkeit bzw. eine Arbeitszeitbescheinigung zu erbringen.
Der Beitrag von Krippenkindern (0 - 2 Jahre) richten sich nach dem Einkommen der Eltern und wird jährlich durch den Kreisjugendhilfeausschuss neu festgestezt. Kinder ab 2 Jahren haben seit September 2010 Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Teilzeit-Kindergartenplatz.
Das Mittagessen erhalten wir von "Die kleine Residenz" in Bermersheim und kostet derzeit 3,00 Euro je Mahlzeit.